Seminar für Kunsterziehung am          Erasmus-Grasser-Gymnasium, München                  Seminarleiter Martin Gensbaur

Lehrproben

Die Prüfungslehrproben sind Bestandteil der Zweiten Staastprüfung für das Lehramt an Gymnasien. Die Modalitäten der Prüfung sind in der LPO II § 21 festgelegt. Die hier folgenden Auszüge aus der Prüfungsordnung beziehen sich auf die letzte, mit Beginn des Seminars 2003/05 gültige Version vom 4. August 2003.

(1) Die Prüfungslehrproben werden von Prüfungskommissionen abgenommen, die jeweils aus einem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern bestehen.

(2) Der Prüfungsteilnehmer hat drei Lehrproben aus den Fächern der gewählten Fächerverbindung ( in unserem Fall alle drei im Fach Kunst) abzulegen.

(3) Die Lehrproben sind an der Seminarschule oder an der Einsatzschule abzulegen. Prüfungsteilnehmer für das Lehramt an Gymnasien müssen die drei Lehrproben, soweit möglich, in der Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe halten. Bei künstlerischen Fächern muss eine Lehrprobe aus dem Gebiet der Kunstbetrachtung und Kunstgeschichte bzw. der Musikgeschichte abgelegt werden.

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(4) Die Lehrproben sollen in Klassen bzw. Unterrichtsgruppen stattfinden, die der Prüfungsteilnehmer entweder aus seinem eigenverantwortlich erteilten Unterricht oder von Unterrichtsbeobachtungen kennt. Der Prüfungsteilnehmer muss die Möglichkeit haben, jeweils in einer der der Lehrprobe vorausgehenden Unterrichtsstunden des betreffenden Fachs anwesend zu sein.

(5) Zusammen mit den Terminen für die Lehrprobe ($15 Abs.3) werden dem Prüfungsteilnehmer die Jahrgangsstufe und die Klasse bzw. Unterrichtsgruppe, in der die jeweilige Lehrprobe zu halten ist, sowie die Dauer der Lehrprobe mitgeteilt. Das Stoffgebiet der Lehrprobe ist dem laufenden Lehrplan zu entnehmen. Wünsche des Prüfungsteilnehmers hinsichtlich der Jahrgangsstufe und in geeigneten Fällen hinsichtlich des Stoffgebiets sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

(6) Das Stoffgebiet der Lehrprobe muss sich in den Unterrichtsgang der jeweiligen Jahrgangsstufe einfügen und darf nicht vorher behandelt werden. Es ist so abzugrenzen, dass es in einer Unterrichtsstunde abgeschlossen werden kann. Bei geeigneter Themenstellung, bei Einsatz entsprechender Unterrichtsformen oder aus anderen fach- oder schulartspezifischen Gründen kann die Dauer der Lehrprobe bis zu zwei Unterrichtsstunden betragen; wenn es die Unterrichtsform erfordert, kann, auch auf Antrag des Prüfungsteilnehmers, eine der Lehrproben auf bis zu fünf aufeinander folgende Unterrichtsstunden an einem Schultag ausgedehnt werden.

(7) Vor Beginn der Lehrprobe hat der Prüfungsteilnehmer dem Vorsitzenden der Prüfungskommission einen kurzgefassten schriftlichen Entwurf in vierfacher Ausfertigung auszuhändigen, aus dem Ziele und Aufbau der als Lehrprobe durchzuführenden Unterrichtsstunde ersichtlich sind. Dem Prüfungsteilnehmer ist Gelegenheit zu geben, sich nach der Lehrprobe zu deren Verlauf zu äußern. Die Prüfungskommission kann auch von sich aus Fragen an den Prüfungsteilnehmer im Anschluss an die Lehrprobe stellen.

(8) Gehört der für die betreffende Unterrichtsstunde zuständige Lehrer der Prüfungskommission nicht an, so kann er zur Lehrprobe hinzugezogen werden; in diesem Fall wirkt er bei der Notengebung beratend mit. Entsprechendes gilt bei einer Lehrprobe an der Einsatzschule für den Betreuungslehrer.

(9)  Jede Lehrprobe ist noch am gleichen Tag zu benoten. Für die Benotung der Lehrprobe gelten §20 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 entsprechend. Die Note (§8 Abs.1) wird dem Prüfungsteilnehmer unmittelbar nach ihrer Festlegung bekanntgegeben. Im Anschluss ist eine Niederschrift zu erstellen, aus der Verlauf, Vorzüge und Schwächen der Lehrprobe und die Note hervorgehen. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterschreiben.

Weiter gilt:

§ 15 Abs. 3:  Die Termine für die Lehrproben werden den Prüfungsteilnehmern vom örtlichen Prüfungsleiter oder einem von ihm Beauftragten frühestens drei Wochen und spätestens eine Woche vorher schriftlich - oder gegen Nachweis - mündlich bekannt gegeben. ( I fällen eines Nachholens der Prüfung §12 Abs 1 kann kurzfristig ein Nachtermin eingeräumt werden

(Gegenstand der Lehrprobenbeurteilung ist nicht eine allgemeine fachliche oder dienstliche Eignung. D.h. beurteilt wird nur die Stunde selbst.  Bei der Beurteilung der Lehrproben wird der jeweilige Ausbildungsstand des Referendars mit berücksichtigt.)

Hinweise zur Lehrprobe ( Autor: Uli Schuster aus der Seminarpage des LPG kusem)

"Bei der Lehrprobe soll Unterricht exemplarisch vorgeführt und beurteilt werden. Man kann sich streiten und tut dies auch immer wieder, inwiefern die Fähigkeit des Referendars, exemplarischen Unterricht vorzuführen, für seine allgemeine Lehrfähigkeit und dienstliche Eignung aussagekräftig ist. Die Prüfungsordnung selbst relativiert den Stellenwert der Prüfungslehrproben durch die anderen Komponenten der Beurteilung.

Nach meiner Meinung ist die Lehrprobe und der Aufwand rund um eine Einzelstunde ein Musterfall für exemplarisches Lernen, dem in der Referendarausbildung ein durchaus hoher Wert zukommt. Eine Unterrichtsstunde nach allen zur Verfügung stehenden Gesichtspunkten zu durchdenken, zu planen und durchzuführen, das ist für den Referendar genauso herausfordernd, wie es für die Prüfer von Bedeutung ist, am exemplarischen Fall Kriterien für die Qualität einer Stunde zu entfalten und damit auch die Ziele der Ausbildung selbst einer Überprüfung zu unterziehen.

Hiermit ist schon gesagt, dass in der Lehrprobe nicht der "normale Unterricht" interessiert, den man vielleicht am Tag vorher oder auf dem Weg zur Schule entwirft. Gefordert wird vielmehr eine geplante, eine nach allen fachlichen und pädagogischen Gesichtspunkten durchdachte Leistung. Dabei muss der Prüfling durchaus auch seine eigenen Stärken und Schwächen in Betracht ziehen.

Der Gestaltungsfreiraum soll so genutzt werden, dass die Qualifikationen des Kandidaten in dem von ihm beabsichtigten Licht erscheinen. Bescheidene Zurückhaltung von Fähigkeiten und Fertigkeiten ist da genauso wenig am Platz, wie prahlerische Selbstinszenierung. Immer steht im Mittelpunkt die Frage, was einer in der Stunde aus seiner Lehrerrolle macht, wie er sich und seine Inhalte den Schülern nahe bringt, und wie das ganze Unternehmen auf die Prüfer wirkt.

Wenn es sich bei der Lehrprobe also um eine Inszenierung von Unterricht handelt, so halte ich eine Aussprache mit anderen Seminarteilnehmern, mit dem Betreuungslehrer, evtl. sogar eine Art Generalprobe, ein Durchspielen der gedanklichen und dramaturgischen Momente für naheliegend. Eine Probe vor der Klasse schließt die Prüfungsordnung aus. Das würde aus der Stunde eine Playback-Show machen.

Die Inszenierung einer Stunde birgt die Gefahr in sich, am Leben vorbei zu inszenieren. Das Leben in einer Unterrichtsstunde bedeutet Spielraum für Lehrer und Schüler. Den sollte man bei aller Planung nicht vergessen. Dabei muss jeder Prüfling seine eigenen Bedürfnisse der Selbstdarstellung mit denen der Klasse in Einklang bringen. Manchen Lehrern kann man da nur raten, sich besser über die Fähigkeiten der Schüler darzustellen, als die Schüler mit eigener Brillanz zuzudecken.

Fachliche Kompetenz (Begriffe abklären; Namen, Daten Fakten beherrschen; Handgriffe erproben, Materialien überprüfen; fachübergreifende Gesichtspunkte erkunden; den gedanklichen Faden in eine sachlogische Ordnung bringen ), Beherrschung des pädagogischen Handwerks ( Kontakt und Umgang mit den Schülern; Aufbau, Gliederung, Dramaturgie einer Stunde; Schlüsselfragen, gedankliche Schritte, Beispiele, Medieneinsatz, Heft- und Tafelarbeit), das sind nur einige  Gesichtspunkte, die bei der Beurteilung immer wieder eine Rolle spielen.

Fehlerquellen: Ungeeignetes Thema, stoffliche Überfrachtung, ungenügende Motivation, Überlänge der Einführung in das Thema, unkontrollierter Umgang mit der Unterrichtszeit, Gliederungsmängel, Verwendung ungeeigneter Beispiele und Medien, mangelhafte Fragetechnik, Schwächen in Sprache, Stimme, Vortrag, Über- oder Unterforderung der Schüler im sachlichen- oder auch im sprachlichen Aspekt des Unterrichts."

Tipps zur Vorbereitung der Lehrprobe

"Bei einigen Referendaren habe ich die Beobachtung machen können, dass sie mit einem kleinen 'Spickzettel' in die Lehrprobe gingen. Wenn man die Lehrprobe als eine Inszenierung von Unterricht begreift, dann spielen Zeitrelationen, Abschnitte, dramaturgische Elemente eine wichtige Rolle. Mir selbst war es immer eine Hilfe, mir für einzelne Stunden eine Art Fahrplan zurechtzulegen, auf dem ich mir wichtige Dinge aufschrieb, von denen ich im Verlauf der Vorbereitung merkte, dass ein Vergessen fatale Folgen für den Ablauf der Stunde haben konnte.

Solche Punkte können sein:

·         Schlüsselfragen, mit denen man einen Lernabschnitt auf einen Punkt hin führen will,

·         Zeitmarken, die man einhalten muss, wenn man den Unterricht zu Ende bringen will,

·         Reserven, die man sich ausdenkt, wenn man zu früh am Ende ist,

·         Ortsangaben, mit deren Hilfe man sich im Unterrichtsraum bewegt ( z.B. links vom Projektor stehen )

·         Namen, Jahreszahlen, Begriffe, die man immer wieder vergisst,

·         Schüler, die man aufrufen will.

Sprechen Sie mit ihren Schülern über die Lehrprobe, über pünktliches Erscheinen, möglicherweise auch mit dem Kollegen, der die Stunde vorher unterrichtet.

Die Konzeption einer Stunde auf dem Papier ist immer etwas anderes, als das Unterrichten selbst. Die Prüfungsordnung verbietet es, eine Stunde mit den Schülern einzuüben. Niemand kann Ihnen verbieten, etwa im Seminar die Lehrprobenstunde durchzuspielen und sie mit den Kollegen zu ‚sezieren‘. Damit haben bei uns schon einige Seminare beste Erfahrungen gemacht. Nach Ihrer letzten Unterrichtsstunde haben Sie in der Regel eine Woche Zeit zu planen, zu kritisieren, zu verwerfen und erneut zu planen. Der kritische und nach Alternativen suchende Blick der Kollegen kann da  äußerst hilfreich sein. Oft ist der Rat der Kollegen deswegen hilfreicher als der des Betreuungslehrers oder des Seminarlehrers, weil er nicht mit der Autorität des Beurteilers besetzt ist.

Planen Sie die Stunde rechtzeitig. Wenn jeder Handgriff, jede Frage, jede Aktion sitzen soll, dann muss sie auch im Kopf dreimal umgedreht werden, damit sich alle möglichen Fallen, Löcher in der Argumentation, spontan für toll gehaltene Gags als solche erweisen. Wenn der Lehrer noch voll in der gedanklichen Problematik einer Sache steckt, hat er den Kopf meist nicht frei für eine didaktische Aufbereitung; also nehmen Sie sich keine ihnen völlig neuen Themen vor."

Schriftlicher Entwurf

"Der gemäß  § 21 Abs.7 LPOII geforderte kurzgefasste schriftliche Entwurf hat ausschließlich die Aufgabe, über Ziele und Aufgaben der als Lehrprobe durchzuführenden Unterrichtsstunde zu informieren. Für fachwissenschaftliche und didaktisch/methodische Erörterungen allgemeiner Art bietet er keinen Raum. Bei der Bewertung der Prüfungslehrprobe kommt ihm nur ein verhältnismäßig geringes Gewicht zu. Er soll einen Umfang von drei bis vier Schreibmaschinenseiten nicht überschreiten." ( vgl. ASG)

Der Entwurf muss am Morgen des Prüfungstags den Prüfern zugehen. Die Prüfer müssen Gelegenheit haben, den Entwurf vor Beginn der Prüfung zu lesen.

Folgendes  Raster hat sich bewährt, wobei Inhalt und Form des Entwurfs nicht im Sinne einer Vorschrift geregelt sind (vgl. die beiden Musterentwürfe, die im Seminar ausgeteilt wurden):

1. Deckblatt:

Die erste Seite des Entwurfs ( Deckblatt) muss folgende Angaben enthalten:

Erasmus-Grasser-Gymnasium München

Studienseminar Fach Kunst

September ............

1. Prüfungslehrprobe

Studienreferendar N.N.

Datum

Uhrzeit

Klasse

Raum

Fach Kunst

Mitglieder der Prüfungskommission

Für die betreffende Stunde zuständiger Lehrer

Thema

2.Charakteristik der Klasse

Entwicklungsstand; Leistungsprofil - Fähigkeit - Bereitschaft; soziales Klima; disziplinäre Situation; herausragende Schülerpersönlichkeiten; besondere Interessen - Bedürfnisse der Schüler.

3.Entwicklung der momentanen Arbeitssituation

Einbettung des Themas in den Unterrichtszusammenhang. Übergeordnete Unterrichtseinheit; Thematik; Anknüpfung an die letzte Stunde -  Ausblick; Anbindung an den Lehrplan.

4. Zieldiskussion

Unterrichtsgegenstand: Sachanalyse - was kann am Gegenstand gelernt werden

Bildungsziele - Lernziele ( des Unterrichts, der Stunde )

Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten kognitiver, affektiver, psychomotorischer Art. Fachliche und fächerübergreifende Ziele.

5. Aufbau der Stunde

Zeitliche Gliederung; Logische Entwicklung der einzelnen Abschnitte; methodische Elemente ( Anbindung, Lehrvortrag, Unterrichtsgespräch, Lehrerdemonstration, Tafel- Heftarbeit, Medieneinsatz, Zusammenfassung, Gruppenarbeit, Individualarbeit, Partnerarbeit, Recherche, Dokumentation, Schülerreferat, Lernzielkontrolle, usw. ) .

6. Verwendete Materialien

Vorbereitetes Tafelbild, Folien, Bildmaterial, Zitate, Arbeitsblätter.

7. Sonstiges

Es empfiehlt sich dem Entwurf eine graphische Darstellung des wesentlichen zeitlichen Verlaufs und der geplanten unterrichtlichen Aktionen beizufügen, aus der die zeitliche Proportionierung der geplanten Stunde ersichtlich wird. Manche Referendare fügen ihrem Entwurf eine Sitzplan der Klasse bei.

8. Erklärung

Auf der letzten Seite muss folgende Erklärung mit Angabe von Ort und Datum unterschrieben werden:  "Ich versichere, dass ich den Entwurf in all seinen Teilen ohne fremde Hilfe angefertigt habe und alle verwendeten Materialien und Hilfen angegeben habe."